Beim Kauf einer Immobilie fallen auch in Nordzypern Nebenkosten an.
Hier einmal eine chronologische Aufführung aller Kaufnebenkosten:
- Gebühr des Rechtsanwalts
Aktuell beträgt diese ca.1% vom Kaufpreis mindestens 1.500 GBP (ca. 1.750,--€)
Der Anwalt erhält eine Handlungsvollmacht, mit der er den ganzen Kauf und auch die Behördengänge für mich erledigen kann. Es gibt Vertragsfreiheit, wir raten aber dazu für die Vertragsabwicklung einen Anwalt einzuschalten.
- Übertragungsgebühr für den Bauträgervertrag
Bei Kauf eines Resales (Alle Immobilien, wo es schon einen Vorbesitzer gab) und wo der Title Deed(Eigentümerbrief) noch beim Bauträger liegt, ist in der Regel eine Vertragsübertragungsgebühr an den Bauträger zu zahlen.
Diese beträgt zwischen 2.000-20.000 GBP. Unter Umständen kann man verhandeln, dass diese Gebühr der Verkäufer trägt oder man sich auf eine hälftige Aufteilung einigt.
Diese Gebühr entfällt, wenn der private Verkäufer bereits den Title Deed auf seinem Namen laufen hat.
- Registrierung des Vertrages beim Grundbuchamt
Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 6% vom Kaufpreis an.
Danach sind Sie Eigentümer der Immobilie.
- Stempelung des Vertrages beim Tax-Office
Hierfür fallen 0,5% vom Kaufpreis Gebühren an.
- Stellung der Kaufgenehmigung (Purchase Permit)
Die Gebühr beträgt ½ des Mindestlohnes (aktuell ca. 600,--€)
- Bezahlung der Mehrwertsteuer (VAT) für den Vertrag
Die Mehrwertsteuer auf den Vertrag beträgt 5% vom Kaufpreis
Bei fertiggestellten Immobilien, die bereits einen Vorbesitzer haben, hat der Vorbesitzer die VAT in der Regel bereits bezahlt.
- Anschlusskosten für Strom und Wasser
Diese beträgt je nach Größe der Wohnung ca. zwischen 1.500-6.000 €.
Bei fertiggestellten Immobilien, die bereits einen Vorbesitzer haben, hat der Vorbesitzer die VAT in der Regel bereits bezahlt.
- Beantragung des Title Deeds (Eigentümerbrief)
Hierfür fallen für die erste Immobilie Gebühren in Höhe von 3% des Kaufpreises an. Für jede weitere Immobilie (für Ausländer können aktuell 3 Immobilien gekauft werden) fallen Gebühren in Höhe von 6% an.
Die Gebühren 1. - 5. sind zeitnah bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
Die Gebühren 6. & 7. sind ca. 3 Monate vor Fertigstellung der Immobilie zu bezahlen. Bei fertiggestellten Gebrauchtimmobilien sind diese in der Regel bereits durch den Vorbesitzer bezahlt und müssen nicht erneut bezahlt werden.
Die Gebühren zu 8. sind innerhalb von 15 Wochen nach Erteilung der Kaufgenehmigung zu bezahlen.
Aktualisiert am 09.10.2025
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